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Fachoberschule des Sozial- und GesundheitswesenDie Bildungsgänge der Fachoberschule des Sozial- und Gesundheitswesens qualifizieren zur Fachhochschulreife (FHR) oder mit der FOS 13B auch zur Allgemeinen Hochschulreife (AHR, Abitur). Sie vermitteln damit die Studierfähigkeit an einer Fachhochschule oder einer Universität. Bildungsgänge:
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