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Fachschule des Sozialwesens

Fachschule für Heilerziehungspflege ( FHP )

 


Was können Sie erreichen?

Dieser Bildungsgang vermittelt nach einer dreijährigen Ausbildung und der erfolgreichen Abschlussprüfung
den ...

  • Berufsabschluss als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ / "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"

Die Ausbildung befähigt dazu, Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen und zu begleiten und mit ihnen in vielfältiger Weise deren Lebenswelt in Berufsfeldern zu gestalten: in Wohneinrichtungen, ambulanten Unterstützungsangeboten, Werkstätten, Tageseinrichtungen, integrativen Kindertageseinrichtungen, Rehazentren


  • Die für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden nachgewiesen durch eine zusätzliche schriftliche Prüfungsarbeit aus einem der drei Bereiche Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache (Englisch) oder Mathematik/Technik/Naturwissenschaften.

 


Wer kann zu uns kommen?



Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege
sind:

  • der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -


sowie

  • eine der nachfolgend aufgeführten beruflichen Qualifikationen
  • Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Berufsausbildung z. B. Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in oder
  • Abschluss einer für die Berufstätigkeit des/der Heilerziehungspflegers/in dienlichen Berufsausbildung oder
  • Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule mit der Fachhochschulreife oder
  • Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren oder
  • Einzelfallregelung für Abiturientinnen/Abiturienten


sowie

  • der Nachweis der persönlichen Eignung durch die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG.

 


Was erwartet Sie?

Die Ausbildung in Vollzeitform ist gegliedert in

  • einen zweijährigen, vorwiegend fachtheoretischen Teil und
  • einen einjährigen, überwiegend fachpraktischen Teil (Berufspraktikum).


Das Unterrichtsangebot umfasst 36 - 38 Wochenstunden im fachrichtungs-übergreifenden und fachrichtungsbezogenen Lernbereich (siehe Übersicht rechts). Die Ausbildung ist in sechs Lernfelder gegliedert, in denen Theorie und Praxis eng miteinander verzahnt werden. In die Lernfelder integriert sind Phasen der selbstständigen Projektarbeit sowie insgesamt 16 Wochen Praktikum während der zweijährigen, vorwiegend theoretischen Ausbildung. Am Ende dieser zwei Jahre findet ein Fachschulexamen statt, dessen erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für den Eintritt in das Berufspraktikum ist.
Das Berufspraktikum muss in einer anerkannten Einrichtung der Behindertenhilfe absolviert werden. Es dauert 12 Monate und wird schulisch begleitet.
Die Ausbildung wird nach dem Berufspraktikum mit einem Kolloquium abgeschlossen.

 

 

 

Welche Fächer werden unterrichtet?

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Politik/ Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Englisch
  • Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege
  • Gesundheit / Pflege
  • Psychiatrie
  • Organisation/Recht/Verwaltung
  • Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte:
    • Kreativ-musischer Bereich
    • Sprachlich-kommunikativer Bereich
    • Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich
    • Organisatorisch-technologischer Bereich
  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Mathematik

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

 

  • Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 12 BAFöG Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Siegen-Wittgenstein.

 

  • Die Maßnahme ist für die Förderung durch die Agentur für Arbeit zugelassen, sofern die persönlichen Vorausetzungen vorliegen. Nähere Informationen hierzu erteilt die Agentur für Arbeit.

 


Wen können Sie ansprechen?


Frau StD’in Susanne Propach

Anmeldeformular

 

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