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Schülerinnen und Schülerohne Berufsausbildungsverhältnis
GrundsätzeMit Beginn des Schuljahres 2007/2008 wurde durch die Änderungsverordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) eine wesentliche strukturelle Veränderung des Bildungsgangs "Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis" wirksam. Bildungsziel der "Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis"Jugendliche, die aufgrund von Leistungsschwächen oder anderen Vermittlungshemmnissen zurzeit noch nicht für eine Ausbildung geeignet sind, sollen die Möglichkeit erhalten, durch eine dualisierte Berufsvorbereitung ihre Eingliederungschancen zu verbessern. Mit der Ergänzung des Berufsschulunterrichts durch Praktika in Betrieben oder bei Maßnahmeträgern soll ihnen eine Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeit geboten werden.
Kurzdarstellung des BildungsgangsAnalog zur dualen Berufsausbildung wird an zwei Tagen in der Woche Unterricht am Berufskolleg erteilt. An den anderen drei Tagen absolvieren die Schülerinnen und Schüler entweder ein von Schulseite begleitetes Betriebspraktikum oder erhalten praktische Unterweisung bei Bildungsträgern im Rahmen des Werkstattjahrs oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Agentur für Arbeit. Grundsätzlich wird den Jugendlichen an allen Tagen ein Qualifizierungsangebot gemacht. Die Möglichkeit, lediglich an zwei Tagen in der Woche den Unterricht des Berufskollegs zwecks Erfüllung der Berufsschulpflicht zu besuchen, ist nur noch bei Nachweis eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gegeben.
Die unten stehende Stundentafel A6 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) ist den o. g. organisatorischen Formen a) bis d) entsprechend angepasst.
1) An zwei Tagen findet Unterricht im Umfang von 480 Jahresstunden statt. Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses ist der Unterrichtsumfang um 80 Jahresstunden auf 560 zu erhöhen. An drei Tagen nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem von Lehrkräften begleiteten Betriebspraktikum oder einer Unterweisung bei Bildungsträgern im Rahmen des Werkstattjahrs bzw. an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teil. Die Teilnahmepflicht entfällt bei Nachweis eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. 2) Der Unterricht im Umfang von 480 bis 560 Jahresstunden enthält 120 Jahresstunden Fachpraxis/Theorie. 3) Um den Hauptschulabschluss zu ermöglichen, muss der Unterricht in diesen Fächern mit 120 Jahresstunden erteilt werden. 4) Sofern die Note im Fach Naturwissenschaft für den Erwerb des Hauptschulabschlusses maßgeblich ist, muss der Unterricht in diesem Fach mit 120 Jahresstunden erteilt werden. *) Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, kann bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen das Fach Praktische Philosophie eingerichtet werden.
Zur Zeit ist die Erlangung des Hauptschulabschlusses nur in Kooperation mit einem Maßnahmenträger möglich. |




