Hausordnung
Alle Menschen in unserer Schule sind gemeinsam verantwortlich für ein erfolgreiches Schulleben. Dies erfordert gegenseitigen Respekt und Toleranz. Zum Umgang miteinander sind Regeln sehr hilfreich. Sie bilden in Form dieser Hausordnung die Grundlage unseres Schullebens.
Ich gehe grundsätzlich mit allen Mitmenschen respektvoll um.
- Ich unterlasse ihnen gegenüber jegliche Form von Gewalt, sowohl seelisch als auch körperlich.
- Ich unterlasse jede Art von Mobbing.
- Ich lasse sie ausreden und beleidige sie nicht.
- Ich unterstütze sie in Problemfällen und informiere gegebenenfalls eine Lehrkraft.
Ich beachte die Unterrichtszeiten und unterstütze erfolgreichen Unterricht.
- Ich halte die Unterrichts- und Pausenzeiten pünktlich ein.
- Ich bringe die notwendigen Lernmittel mit und führe die gestellten Aufgaben aus.
- Ich vermeide Unterrichtsstörungen, damit alle in Ruhe lernen und lehren können.
- Ich befolge die Anordnungen der Lehrkräfte und anderer verantwortlicher Personen.
- Ich verzichte während der Unterrichtszeit auf Essen und Trinken.
- Ich schalte Handys und andere Audio-/Videogeräte während der Unterrichtszeit aus.
- Ich befolge bei Unterrichtsversäumnissen die festgelegten Regeln.
Ich weiß, dass ich bei Unterrichtsstörungen von der Lehrkraft aufgefordert werden kann, den Reflexionsraum aufzusuchen, um das störende Verhalten unter Aufsicht zu überdenken.
Ich zeige verantwortungsbewusstes Verhalten den Einrichtungen des Schulgebäudes gegenüber.
- Ich halte Klassenräume, Fachräume, Flure und das Schulgelände sauber.
- Ich behandle Einrichtungen und Mobiliar pfleglich.
- Ich verlasse Toiletten für die nachfolgenden Mitschüler/-innen in sauberem Zustand.
- Ich helfe mit bei umweltgerechter Entsorgung des Abfalls.
- Ich verhalte mich entsprechend den festgelegten Regeln in meiner Klasse.
Ich halte die allgemeinen Vereinbarungen, Verordnungen und Gesetze ein.
- Mir ist bekannt, dass beim Verlassen des Schulgeländes in Freistunden und Pausen kein Versicherungsschutz besteht.
- Alkohol und Drogen werden von mir auf dem Schulgelände weder gehandelt noch konsumiert.
- Ich beachte das auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Bürgersteige davor bestehende absolute Rauchverbot.
- Ich achte auf meine Wertgegenstände, besonders auch in der Sporthalle, da bei Verlust die Schule keine Haftung übernimmt.
- Im Katastrophenfall verlasse ich auf den markierten Fluchtwegen zügig das Gebäude in Richtung der vorgesehenen Sammelplätze und bleibe zur Überprüfung der Anwesenheit bei meiner Klasse.
- In Konfliktfällen kann ich mich zunächst an die Klassenleitung, darüber hinaus dann auch an die SV-Lehrkräfte, Beratungslehrer (-innen) und die pädagogische Fachbereichsleitung wenden.
Mir ist bewusst, dass Verstöße gegen Regeln dieser Hausordnung Konsequenzen haben. Fehlverhalten wird durch entsprechende Ordnungsmaßnahmen geahndet. Schwerwiegende oder wiederholt vorkommende Verstöße können zum Ausschluss von unserer Schule führen.
Siegen, 8.Juni 2010 Schulleitung: Armin Stöhr
Nutzungsordnung der Computereinrichtungen im BK AHS
Inhalt
I. Einleitung II. Regeln für jede Nutzung 1. Kennwörter 2. Unerlaubte Nutzungen 3. Datenschutz und Datensicherheit 4. Eingriffe in die Hard - und Softwareinstallation 5. Schutz der Hardware 6. Energiesparregeln 7. Nutzung von Informationen aus dem Internet 8. Versenden und Empfangen von Informationen und Nachrichten 9. Turnusgemäße Säuberung der installierten Datenträger III. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts 1. Nutzungsberechtigung 2. Aufsichtspersonen IV. Schlussvorschriften V. Erklärung
I. Einleitung
Nachfolgende Regelung gilt für jede Person, die die schulischen Computereinrichtungen des BK AHS nutzen möchte. Die Nutzungsordnung wird insbesondere in jedem mit PCs/ Laptops bestückten Raum ausgehängt. Bei Nichtanerkennung dieser Ordnung wird der Person die Nutzung der Computereinrichtungen nicht gewährt. Das BK AHS gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungs-ordnung. Dabei gilt Teil II. für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil III. ergänzt Teil II. in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichts. Auf die Einhaltung der Hausordnung des BK AHS (Punkt „Ordnung und Sauberkeit“) ist zu achten.
II. Regeln für jede Nutzung
Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weit reichenden und schnellen Informationsaustausch. Der Einsatz und die Anwendung dieser Technik soll daher immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen, der Beachtung gesetzlicher Regelungen und mit dem Wissen um das materielle und geistige Eigentum anderer vollzogen werden.
1. Kennwörter Autorisierte Personen erhalten für bestimmte, vom PC-Beauftragten ausgesuchte Laptop und PC-Arbeitsplätze eine individuelle Nutzerkennung und damit Zugangsbe-rechtigungen zur individuellen Arbeit als auch zur Ausübung seiner Lehrtätigkeit. Ohne Nutzerkennung und Kennwort ist in solchen Fällen keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Person am Computer abzumelden. Die Kennwörter sind vertraulich zu behandeln.
2. Unerlaubte Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen.
3. Datenschutz und Datensicherheit
Im Rahmen der Aufsichtspflicht wird der gesamte Datenverkehr erfasst und kontrolliert. Eine Unterscheidung zwischen schulischer und privater Nutzung erfolgt dabei nicht. Diese Daten werden in regelmäßigen Abständen gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen. Zudem kann im Rahmen der Aufsichtspflicht die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die durch die Nutzerin oder den Nutzer aufgerufenen Dienste und Seiten an dem Bildschirm der aufsichtsführenden Lehrkraft durch entsprechende Einrichtungen sichtbar gemacht werden. Dieses Aufschalten ist der Nutzerin oder dem Nutzer bekannt zu geben. In jedem Fall hat eine vorherige Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler zu erfolgen. Ein Aufschalten ist im Rahmen der zugestanden Privatnutzung unzulässig. Zum Schutze der Daten und Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Netzwerke sind anerkannte Schutzmechanismen (Virenschutz, Spamschutz, Systemschutz) installiert, die nach heutigem technischem Stand ein machbares Höchstmaß an Daten- und Geräteschutz gewährleisten sollen.
4. Eingriffe in die Hard - und Softwareinstallation
Veränderungen und Manipulationen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen, des Netzwerkes und der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Davon ausgenommen sind mobile Datenträger wie USB - Speicher und mobile Festplatten. Diese müssen nachweislich frei von Viren und sonstiger System zerstörender Software sowie System kompatibel sein.
5. Schutz der Hardware
Den Anweisungen der Aufsichtsperson zum Schutz von Hard- und Software sind Folge zu leisten. Störungen und Schäden sind sofort der für die Computernutzung/ -wartung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft oder fahrlässig Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Während der Nutzung der Schulcomputer sind das Essen und das Trinken nicht gestattet.
6. Energiesparregeln
Jeder Nutzer ist verpflichtet, nach jeder Nutzung und nach erfolgter Abmeldung den Monitor auszuschalten. Am Ende eines jeden Unterrichtstages sind die PCs auszuschalten.
Auch Beamer, Drucker und andere Geräte sollten bei längeren Unterrichtspausen ausgeschaltet werden.
7. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Die Schule behält sich vor, Zugänge zu Internetseiten zu sperren („Blacklist“), die weder dem Bildungsauftrag noch der Freiheit auf Information dienen oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könnten. Im begründeten Einzelfall kann auf Antrag eine zeitlich begrenzte Freischaltung ausgewählter Internetseiten zu unterrichtlichen Zwecken beim Administrator beantragt werden.
8. Versenden und Empfangen von Informationen und Nachrichten
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Im Briefverkehr sind speziell dafür vorgesehene Formulare mit dem Schulbriefkopf zu verwenden. Dem Ansehen der Schule darf kein Schaden zufügt werden. Das Ausfüllen von Online - Formularen ist ohne Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Materialien von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften im Internet ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Das Urheberrecht / Copyright ist einzuhalten. Das Senden und Empfangen von E-Mails ist nur im Rahmen der Internetnutzung möglich. Eigene E-Mail-Konten und E-Mail-Accounts dürfen auf den PCs und Laptops nicht eingerichtet werden.
9. Turnusgemäße Säuberung der installierten Datenträger In wiederkehrenden regelmäßigen Abständen (ca. Schuljahresfrist), werden Datenbereinigungsroutinen zur Erhaltung der Betriebssicherheit auf den eingesetzten PCs und Laptops durchgeführt. Dabei werden alle nicht System relevanten Dateien in offenen Arbeitsordnern nach rechtzeitiger Ankündigung durch den Administrator gelöscht. Es steht jedem Nutzer zu, seine zwischen gespeicherten Daten von der jeweiligen Festplatte auf mobilen Datenträgereinheiten (s. o.) zu sichern.
III. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts
1. Nutzungsberechtigung
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien.
2. Aufsichtspersonen Das Arbeiten am Computer in allen Räumen des BK AHS außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht gestattet. Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.
IV. Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer rechtskräftigen Beschlussfassung durch die Schulkonferenz durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Des Weiteren muss jeder Nutzer seine Zustimmung zu dieser Nutzungsordnung durch Anerkennung der Hausordnung erklären. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzerordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach § 53 SchulG NRW zur Folge haben. Alle Nutzer werden über die Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterzeichnung der Hausordnung, dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
V. Erklärung
Die von jeder Schülerin und jedem Schüler zu unterzeichnende Erklärung ist in der download-Version zu finden.
pdf-Version 
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